Der Anwalt für Behinderten­testamente

Ich helfe Ihnen bei der Erstellung Ihres Behindertentestaments – sodass Ihr Familienvermögen erhalten und die Lebensqualität Ihrer Hinterbliebenen gewährleistet bleibt.

Spezialisiert auf Behindertentestamente
Persönlich Beratung – Deutschlandweit
Transparentes Honorar
Vermögenssicherung für alle Nachkommen
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Persönlich, schnell, digital
Transparentes Honorar
Vermögenssicherung aller Nachkommen
Porträt von Dr. Lucas Hertneck (lächelnd, mit Brille in einem weißen Hemd und dunkelblauem Anzug) dem Anwalt für Behindertentestamente.
Dr. Lucas Hertneck
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Sie möchten, dass Ihr Kind mit Behinderung im Erbfall gut abgesichert ist und die Lebensqualität erhalten bleibt?

Als auf Behinderten­testamente spezialisierter Rechtsanwalt helfe ich Ihnen, dies sicherzustellen und den Nachlass für Ihre Familie verantwortungsvoll zu gestalten.

Kontaktieren Sie mich gerne direkt:

Die Vorteile eines Behinderten­testamentes

Ein Behindertentestament bietet für Ihre Familie alle Vorteile eines klassischen Testamentes und stellt die optimale Versorgung Ihres behinderten Kindes sicher.

Schutz des Vermögens vor staatlichem Zugriff

Durch eine spezielle Testamentsgestaltung wird der Erbanteil Ihres Kindes mit Behinderung vor dem staatlichen Zugriff zur Deckung der Grundversorgungskosten geschützt. Der Staat trägt diese Kosten weiter.

Fallbeispiel anzeigen

Erhalt der Lebensqualität Ihres Kindes mit Behinderung

Die fortlaufende staatliche Übernahme der Kosten für die Grundversorgung erhält das private Vermögen. Dieses kann dann dazu genutzt werden die Lebensqualität Ihres Kindes zu erhöhen – etwa für Urlaube, Freizeitaktivitäten oder besondere Therapien.

Klarheit für Angehörige

Ein rechtssicheres Testament regelt die selbstbestimmte Aufteilung Ihres Nachlasses unter allen Erben. Dadurch können Ungerechtigkeiten und Streitigkeiten vorgebeugt und das Vermögen optimal im Sinne der Familie verwaltet werden.

Warum zu Dr. Lucas Hertneck?

Als einer von wenigen vollständig auf Behindertentestamente spezialisierter Rechtsanwälte berate ich Familien in ganz Deutschland zu diesem sensiblen Thema zwischen Erbrecht und Sozialrecht. Mit Erfahrung, Empathie und klaren Lösungen helfe ich Ihnen dabei, Ihren Nachlass verantwortungsvoll zu regeln und die Zukunft Ihres Kindes bestmöglich abzusichern.

Dr. Lucas Hertneck, der Anwalt für Behindertentestamente, mit Brille und Blauem Hemd vor einer Tür und Backsteinwand.

Spezialisierung auf Behinderten­testamente

Ich berate ausschließlich zu diesem komplexen Thema zwischen Erbrecht und Sozialrecht und biete Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die individuell auf Ihr Kind und Ihre Familiensituation abgestimmt sind.

Persönliche Beratung – Deutschlandweit

Ich biete Ihnen kurzfristige Termine und eine unkomplizierte, persönliche Beratung per Videokonferenz oder Telefon. Durch meine digitalisierte Kanzleistruktur berate ich Mandanten nicht nur vor Ort, sondern deutschlandweit.

Transparente Paulschalhonorare

Keine unklaren Gesamtkosten, sondern vorab vereinbarte Pauschalhonorare. Die Höhe des Honorares ist entsprechend des zu vererbenden Vermögens abgestuft.

So einfach gestalten wir Ihr individuelles Behinderten­testament

Schritt 1

Beratungstermin vereinbaren

Kontaktieren Sie mich gerne, um einen Beratungstermin für ein Behindertentestament zu vereinbaren. Vorab können wir dann auch Ihre ersten Fragen klären – etwa, ob ein Behindertentestament in Ihrer Situation sinnvoll ist und wie Ablauf sowie Kosten gestaltet sind. Ich freue mich, Sie kennenzulernen!

Beratungstermine sind deutschlandweit per Videokonferenz oder Telefon möglich.

Schritt 2

Ausführliches Beratungsgespräch

In einem ausführlichen Beratungsgespräch besprechen wir zunächst Ihre persönliche Situation. Ich erläutere Ihnen, wie ein Behindertentestament funktioniert und welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen. Gemeinsam entwickeln wir dabei eine individuelle Lösung für die Gestaltung Ihres Testaments. Wenn Sie anschließend wünschen, erstelle ich Ihnen Ihr individuelles Behindertentestament.

Schritt 3

Entwurf Ihres Behinderten­testaments

Auf Grundlage unseres Gesprächs fertige ich den persönlichen Entwurf Ihres Testaments an. Anschließend können Sie den Entwurf in Ruhe prüfen. Änderungswünsche sind ohne Weiteres möglich. Für Rückfragen oder auch spätere Fragen zum Testament stehe ich Ihnen weiterhin jederzeit gerne zur Verfügung.

Proträt von Dr. Lucas Hertneck, dem Anwalt für Behindertentestamente.

Kontakt

Ich freue mich sehr, von Ihnen zu hören. Kontaktieren Sie mich dazu gerne per Telefon oder E-Mail. Gerne gebe ich Ihnen dabei eine Ersteinschätzung, ob ein Behindertentestament für Sie sinnvoll ist und beantworte Fragen zum Ablauf und Honorar.

Diese Fragen haben mir meine Mandanten häufig gestellt:

  • Genügt eine anwaltliche Beratung oder ist zusätzlich ein Notar erforderlich?

    Eine anwaltliche Beratung ist ausreichend, um eine optimale Lösung zu erarbeiten. Eine Beurkundung durch einen Notar ist nicht erforderlich, weil das Testament handschriftlich verfasst werden kann.

  • Wie lange dauert die Erstellung eines Behinderten­testaments?

    Die Dauer ist von der Komplexität und Regelungsumfang des jeweiligen Behindertentestaments ab. Ich bespreche mit Ihnen die voraussichtliche Dauer des Entwurfs immer im Beratungstermin. Grundsätzlich erhalten Sie den Testamentsentwurf zeitnah.

  • Was kostet ein Behinderten­testament beim Anwalt?

    Die Kosten richten sich bei mir nach dem Nachlasswert und werden vorab als Pauschalhonorar vereinbart. Bei einem Nachlasswert von 500.000 € beträgt das Honorar beispielsweise 2.232,44 € (MwSt. inkl.). Die Kosten sind insbesondere ins Verhältnis zum wirtschaftlichen Vorteil eines Behindertentestaments zu setzen.

    Das Honorar für das ausführliche Beratungsgespräch beträgt lediglich 220,00 € (MwSt. inkl.) und wird beim Entwurf eines Testaments auf dessen Kosten angerechnet.

  • Kann man ein Behinderten­testament selbst schreiben?

    Theoretisch ja, praktisch ist dies mit dem Risiko schwerwiegender Fehler verbunden. Das Testament sollte unbedingt anwaltlich oder notariell gestaltet werden.

  • Bieten Sie auch kurzfristige Termine an?

    Ja, in dringenden Fällen ist eine sofortige Terminvergabe und schnelle Erstellung des Testaments möglich.

  • Welche Unterlagen und Informationen sollten Sie zum Beratungsgespräch mitbringen?

    • Vorhandene Testamente oder Erbverträge, Pflichtteilsverzichtsverträge, gegebenenfalls bestehende Eheverträge

    • Informationen über das zu vererbende Vermögen (insb. Immobilien, Konten, Wertpapiere, Gesellschaftsanteile, Schulden)