Der Anwalt für Behinderten­testamente

Ich helfe Ihnen bei der Erstellung Ihres Behindertentestaments – sodass Ihr Familienvermögen erhalten und die Lebensqualität Ihrer Hinterbliebenen gewährleistet bleibt.

Spezialisiert auf Behindertentestamente
Persönlich, schnell, digital
Transparentes Honorar
Vermögenssicherung aller Nachkommen
Spezialisiert auf Behindertentestamente
Persönlich, schnell, digital
Transparentes Honorar
Vermögenssicherung aller Nachkommen
Dr. Lucas Hertneck

Sie möchten, dass Ihr Kind mit Behinderung im Erbfall gut abgesichert ist und die Lebensqualität erhalten bleibt?

Als auf Behindertentestamente spezialisierter Rechtsanwalt helfe ich Ihnen, dies sicherzustellen und den Nachlass für Ihre Familie verantwortungsvoll zu gestalten.

Die Vorteile eines Behinderten­testamentes

Ein Behindertentestament bietet für Ihre Familie alle Vorteile eines klassischen Testamentes und stellt die optimale Versorgung Ihres behinderten Kindes sicher.

Schutz des Vermögens vor staatlichem Zugriff

Durch eine spezielle Testamentsgestaltung wird der Erbanteil Ihres Kindes mit Behinderung vor dem staatlichen Zugriff zur Deckung der Grundversorgungskosten geschützt. Der Staat trägt diese Kosten weiter.

Fallbeispiel anzeigen

Erhalt der Lebensqualität Ihres Kindes mit Behinderung

Die fortlaufende staatliche Übernahme der Kosten für die Grundversorgung erhält das private Vermögen. Dieses kann dann dazu genutzt werden die Lebensqualität Ihres Kindes zu erhöhen – etwa für Urlaube, Freizeitaktivitäten oder besondere Therapien.

Klarheit für Angehörige

Ein rechtssicheres Testament regelt die selbstbestimmte Aufteilung Ihres Nachlasses unter allen Erben. Dadurch können Ungerechtigkeiten und Streitigkeiten vorgebeugt und das Vermögen optimal im Sinne der Familie verwaltet werden.

Warum zu Dr. Lucas Hertneck?

Als einer von wenigen auf Behintertentestamente spezialisierter Rechtsanwälte berate ich Familien in ganz Deutschland zu diesem sensiblen Thema zwischen Erbrecht und Sozialrecht. Mit Erfahrung, Empathie und klaren Lösungen helfe ich Ihnen dabei, Ihren Nachlass verantwortungsvoll zu regeln und die Zukunft Ihres Kindes bestmöglich abzusichern.

Spezialisierung auf Behinderten­testamente

Ich berate ausschließlich zu diesem komplexen Thema zwischen Erbrecht und Sozialrecht und biete Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die individuell auf Ihr Kind und Ihre Familiensituation abgestimmt sind.

Persönlich, schnell und digital – Deutschlandweit

Ich biete Ihnen kurzfristige Online-Termine und eine unkomplizierte, persönliche Beratung per Videokonferenz. Durch meine vollständig digitalisierte Kanzleistruktur berate ich Mandanten deutschlandweit.

Transparente Paulschalhonorare

Keine unklaren Gesamtkosten, sondern vorab vereinbarte Pauschalhonorare. Die Höhe des Honorares ist entsprechend Ihres zu vererbenden Vermögens abgestuft.

So einfach gestalten wir Ihr individuelles Behinderten­testament

Schritt 1

15-minütiger Kennenlerntermin (*kostenlos)

In einem unverbindlichen Gespräch per Videokonferenz oder Telefon lernen wir uns kennen. Sie schildern mir Ihre Situation, und ich gebe Ihnen eine erste Einschätzung, ob ein Behindertentestament für Ihre Familie sinnvoll ist. Auch über Kosten und Ablauf spreche ich offen mit Ihnen – ganz ohne Verpflichtung.

Schritt 2

90-minütiges Beratungsgespräch

Sofern Sie sich nach dem Kennenlerntermin dazu entschieden haben, führen wir einen separaten, ausführlichen Beratungstermin durch. In diesem klären wir zunächst Ihre familiäre und finanzielle Situation. Ich erkläre anschließend, wie ein Behindertentestament funktioniert und wir entwickeln eine konkrete Lösung für die Gestaltung Ihres Testaments. Wenn Sie anschließend wünschen, erstelle ich Ihnen Ihr individuelles Behindertentestament.

Schritt 3

Erstellen Ihres Behinderten­testaments (ca. 7 Tage)

Innerhalb von 7 Tagen liefere ich Ihnen einen fertigen Entwurf Ihres individuellen Behindertentestaments.

Kontakt

Ich freue mich sehr, von Ihnen zu hören. Kontaktieren Sie mich gerne vorab per Telefon oder E-Mail, oder buchen Sie sich einfach den unverbindlichen und kostenlosen Kennenlerntermin – sodass wir Ihr Anliegen im Detail besprechen können.

Diese Fragen haben mir meine Mandanten häufig gestellt:

  • Genügt eine anwaltliche Beratung oder ist zusätzlich ein Notar erforderlich?

    Eine anwaltliche Beratung ist ausreichend, um eine optimale Lösung zu erarbeiten. Eine Beurkundung durch einen Notar ist nicht erforderlich, weil das Testament handschriftlich verfasst werden kann.

  • Wie lange dauert die Erstellung eines Behinderten­testaments?

    In der Regel liegt der Zeitrahmen bei 1–2 Wochen, ein Entwurf wird innerhalb von 7 Werktagen nach dem Beratungsgespräch erstellt.

  • Was kostet ein Behinderten­testament beim Anwalt?

    Die Kosten richten sich nach dem Nachlasswert und werden vorab als Pauschalhonorar vereinbart. Bei einem Nachlasswert von 500.000 € beträgt das Honorar beispielsweise 2.232,44 € (MwSt. inkl.). Die Kosten sind insbesondere ins Verhältnis zum wirtschaftlichen Vorteil eines Behindertentestaments zu setzen.

    Das Honorar für das ausführliche 90-minütige Beratungsgespräch beträgt lediglich 220,00 € (MwSt. inkl.) und wird beim Entwurf eines Testaments auf dessen Kosten angerechnet.

  • Kann man ein Behinderten­testament selbst schreiben?

    Theoretisch ja, praktisch ist dies mit dem Risiko schwerwiegender Fehler verbunden. Das Testament sollte unbedingt anwaltlich oder notariell gestaltet werden.

  • Bieten Sie auch kurzfristige Termine an?

    Ja, in dringenden Fällen ist eine sofortige Terminvergabe und schnelle Erstellung des Testaments möglich.

  • Welche Unterlagen und Informationen sollten Sie zum Termin mitbringen?

    • Vorhandene Testamente oder Erbverträge, Pflichtteilsverzichtsverträge, gegebenenfalls bestehende Eheverträge

    • Informationen über das zu vererbende Vermögen (insb. Immobilien, Konten, Wertpapiere, Gesellschaftsanteile, Schulden)